Warn- und Alarmplan
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Warn- und Alarmplan Rhein:

Der seit 1982 bestehende internationale Warn- und AlarmplanRhein stellt einen Kommunikations- und Meldeweg dar, anhand dessen bei einem Unfall mit wassergefährdenden Stoffen in der Schifffahrt oder in einem Industriebetrieb die Behörden der Rheinanliegerstaaten schnell informiert werden können.

An dem Warn- und Alarmsystem sind die national bzw. regional zuständigen Behörden sowie 7 sogenannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ) beteiligt. Der internationale Warn -und Alarmplan ergänzt die regionalen und landesinternen Warnpläne.






Die Anzahl der Meldungen über Schadensfälle im Rhein schwankt. Während die Anzahl der Betriebsstörungen in der chemischen Industrie über die Jahre einen abnehmenden Trend aufweist, zeigen die Ölschadensfälle und Schiffs-Havarien keinen eindeutigen Trend.

Neben den Meldungen über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen die Betreiber verpflichtet sind, können auch die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen an den Rheinmessstationen Auslöser für Meldungen im Rahmen des Warn- und Alarmplanes sein.
Screening-Verfahren (GC/MS und HPLC) sowie kontinuierliche Biotestverfahren sind ebenfalls im Rahmen des Warn- und Alarmplans Rhein von Bedeutung.





25.01.2006