Geltungsbereich:
- Das zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Rheineinzugsgebiet (ARGE Rhein);
- Der zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Teil des Rheins vom Ausfluss aus dem Untersee bis zur deutsch-niederländischen Grenze (DK-Rhein);
- Der Rhein vom Ausfluss aus dem Untersee bis zur Basislinie, einschließlich Deltarheingebiet, Ijsselmeer und Ketelmeer (IKSR).
Aufgaben:
- Beratung über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im deutschen Rheineinzugsgebiet und über die Vertretung der deutschen Position in der internationalen Flussgebietseinheit.
- Erarbeitung der Bestandsaufnahme gemäß EU-WRRL durch Mitarbeit in den internationalen Facharbeitsgruppen und Expertengruppen;
- Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen des Gewässerschutzes am Rhein;
- Erarbeiten von Positionen für die deutsche Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR);
- Untersuchung der Gewässerverschmutzungen im Rhein und seinen wichtigsten Nebenflüssen (Deutsches Untersuchungsprogramm Rhein - DUR);
- Abstimmung der Messprogramme des DUR mit den Messprogrammen der Rheinwasserwerke und dem Internationalen Messprogramm;
- Entwicklung von Empfehlungen zur koordinierten Lösung von Gewässerproblemen am Rhein;
- Entwicklung eines Gesamtentsorgungskonzeptes für die Binnenschifffahrt;
- Abstimmung zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen des Hochwasserschutzes;
- Abstimmung zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen der ökologischen Gesamtentwicklung am Rhein;
- Behandlung der internationalen Probleme der Reinhaltung des Rheins
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25.01.2006
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