Aufgaben und Geltungsbereich
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Geltungsbereich:

  • Das zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Rheineinzugsgebiet (ARGE Rhein);
  • Der zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Teil des Rheins vom Ausfluss aus dem Untersee bis zur deutsch-niederländischen Grenze (DK-Rhein);
  • Der Rhein vom Ausfluss aus dem Untersee bis zur Basislinie, einschließlich Deltarheingebiet, Ijsselmeer und Ketelmeer (IKSR).
Aufgaben:

  • Beratung über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im deutschen Rheineinzugsgebiet und über die Vertretung der deutschen Position in der internationalen Flussgebietseinheit.
  • Erarbeitung der Bestandsaufnahme gemäß EU-WRRL durch Mitarbeit in den internationalen Facharbeitsgruppen und Expertengruppen;
  • Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen des Gewässerschutzes am Rhein;
  • Erarbeiten von Positionen für die deutsche Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR);
  • Untersuchung der Gewässerverschmutzungen im Rhein und seinen wichtigsten Nebenflüssen (Deutsches Untersuchungsprogramm Rhein - DUR);
  • Abstimmung der Messprogramme des DUR mit den Messprogrammen der Rheinwasserwerke und dem Internationalen Messprogramm;
  • Entwicklung von Empfehlungen zur koordinierten Lösung von Gewässerproblemen am Rhein;
  • Entwicklung eines Gesamtentsorgungskonzeptes für die Binnenschifffahrt;
  • Abstimmung zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen des Hochwasserschutzes;
  • Abstimmung zwischen den deutschen Bundesländern zu Fragen der ökologischen Gesamtentwicklung am Rhein;
  • Behandlung der internationalen Probleme der Reinhaltung des Rheins



25.01.2006