Wasserrahmenrichtlinie
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)


Am 22.12.2000 ist die europäische Richtlinie zur "Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wassserpolitik", kurz: EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft getreten. Mit ihr wird der Schutz der Gewässer europaweit harmonisiert und auf eine neue rechtsverbindliche Grundlage gestellt. Ein flussgebietsbezogener Bewirtschaftungsansatz und die gemeinsame Betrachtung von Grund- und Oberflächenwasserkörper sowie der Meeresküstenbereiche setzen neue Maßstäbe in der EU-Wasserpolitik.

Da die WRRL für das gesamte Einzugsgebiet des Rheins (d. h. über den Geltungsbereich der IKSR hinaus) die Erstellung eines kohärenten, international abgestimmten Bewirtschaftungsplans fordert, wurde auf der Rheinministerkonferenz vom 29.01.2001 in Straßburg eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit am Rhein beschlossen. Ein von der IKSR unterstütztes Koordinierungskomitee, bestehend aus Vertretern der Regierungen der Rheinanliegerstaaten (in Deutschland auch Vertreter der Bundesländer) und der Europäischen Gemeinschaft wurde mit der Koordinierung der Umsetzung der WRRL am Rhein beauftragt. Die Schweiz als Nichtmitglied der EU unterstützt die Arbeiten im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten.


Gliederung des Bewirtschaftungsplanes Rhein

In der Rheinministerkonferenz von 2001 wurde ferner beschlossen, dass der für die Flussgebietseinheit zu erstellende Bewirtschaftungsplan in einen Übersichtsteil und in folgende Bearbeitungsgebietsteile untergliedert werden soll. Für die Bearbeitungsgebiete, die zum Teil international sind, sind ebenfalls effiziente Organisationsformen zu entwickeln. Im Mosel-Saar-Gebiet wird die IKSMS die Plattform zur Koordinierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bilden:

  • Alpenrhein, Bodensee und Bodenseezuflüsse
  • Hochrhein
  • Oberrhein
  • Mittelrhein
  • Niederrhein
  • Deltarhein
  • Neckar
  • Main
  • Mosel/Saar

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im deutschen Rheineinzugsgebiet

Rechtliche Umsetzung

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert bis Ende 2003 eine rechtliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Der Bund hat seine ihm obliegende Aufgabe mit dem Erlass des siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaltsgesetzes am 18. Juni. 2002 erfüllt. Auf der Grundlage einer Musterverordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) haben die meisten Bundesländer ihre landesrechtliche Umsetzungsverpflichtung ebenfalls erfüllt. In einigen Bundesländern steht dieser Schritt noch aus (Stand: April 2005). Die EU-Kommission hat daher ein Verfahren wegen Nichtumsetzung der WRRL gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.


Fachliche Umsetzung

Am 22. März 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit, fristgerecht die Berichte zur Bestandsaufnahme für die Flussgebiete mit deutschen Anteilen an die EU-Kommission übermittelt. Für die Flussgebieteinheit Rhein wurde der Übersichtsbericht zusammen mit den detaillierten Berichten aus den neun Bearbeitungsgebieten als eine Einheit abgegeben. Der Übersichtsbericht wie auch die Berichte aus den Bearbeitungsgebieten stehen auf der Seite der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) bzw. auf der Bund- Länder- Informations und Komunikationsplattform (Wasserblick) zur Verfügung. Weitere ausführliche Informationen finden sich auf den Seiten der Bundesländer, die über die obere Leiste angewählt werden können.
Anlässlich der Berichterstattung zur Bestandsaufnahme hat die IKSR gemeinsam mit dem Koordinierungskomitee Rhein eine Pressemitteilung herausgegeben (kann im Downloadbereich "Inhalte" als PDF-Datei heruntergeladen werden).



25.01.2006 
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