Wir über uns
FGG Rhein > Wir über uns der Rhein FGG Rhein

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein

01.01.2012: Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein)

Mit Beginn des Jahres 2012 hat die FGG Rhein ihre Arbeit aufgenommen. Die FGG Rhein setzt sich zusammen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, den Freistaaten Bayern und Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland. Den Vorsitz der FGG Rhein übernimmt für die ersten drei Jahre das Land Hessen.

Durch die Einrichtung einer ständigen Geschäftsstelle der FGG Rhein in Worms wird das bisherige System der dreijährlich wechselnden Geschäftsstelle in der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins abgelöst.

Die deutschen Bundesländer am Rhein und der Bund werden mit der FGG Rhein abgestimmte Positionen zu wasserwirtschaftlichen Themen des Hochwasserschutzes, der Wasserqualität, der Wiederansiedlung des Lachses und des Trinkwasserschutzes festlegen. In internationalen Angelegenheiten der Flussgebietseinheit Rhein erfolgt darüber hinaus eine Abstimmung für die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).

Die Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) wurden aufgelöst und die Aufgaben in die Geschäftsstelle der FGG Rhein überführt.

Historie

Die Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein)

19.11.1963: Gründung der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK)

Gewässerschutz macht weder an Länder- noch an Staatsgrenzen halt. Insofern steht die Arbeit der Bundesländer am Rhein in engem Zusammenhang zu den Arbeiten der internationalen Rheinkoordinierung. In der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) sind neben den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die für die Gewässerschutzpolitik am Rhein sachlich zuständigen Bundesministerien - das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - vertreten.

In der DK-Rhein stimmen die Länder und die Bundesministerien eine gemeinsame Verhandlungsposition ab, die dann von der deutschen Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), in der auch Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft Mitglied sind, vertreten wird.

In den internationalen Facharbeitsgruppen der IKSR arbeiten von der DK-Rhein benannte Fachleute an den Aufgaben des IKSR-Programms zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins, "Rhein 2020", mit.

Die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein)

01.01.1963: Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein), in der die im Einzugssgebiet des Rheins liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zusammenwirken, um die Verschmutzung des Rheins und seiner Nebenflüsse wirksam zu bekämpfen (Abs. 1 des Statuts) .

In der ARGE Rhein werden wasserwirtschaftliche Probleme am Rhein beraten, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Lösungen erarbeitet.

Zielsetzung der ARGE Rhein ist die "wirksame Bekämpfung der Verschmutzung des Rheins und seiner Nebenflüsse" (Statut der ARGE Rhein). Hierzu sollen "aufeinander abgestimmte Reinhalteordnungen für den Rhein und die wichtigsten Nebenflüsse" erarbeitet werden. Die konkreten am Rhein bestehenden Gewässerbelastungen werden seit langem nicht mehr durch eine "gemeinsame Bereisung des Rheins", sondern im Rahmen eines zwischen den Bundesländern abgestimmten Untersuchungsprogramms (DUR), das 14 Messstellen und zur Zeit 151 Kenngrößen umfasst, festgestellt und dokumentiert (Zahlentafeln).

Zu dieser originären Aufgabenstellung der ARGE Rhein sind inzwischen andere Aufgabenbereiche hinzugekommen. Die Abstimmung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und die ökologische Entwicklung am Rhein und seinen Nebenflüssen sind weitere zentrale Themen der Arbeit der ARGE Rhein.

Im Dezember 2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten, die wesentliche wasserwirtschaftliche Regelungen enthält. Für ihre Umsetzung sind zum großen Teil die Bundesländer zuständig. Sie stimmen sich in der ARGE Rhein ab, um ihre Anliegen über die deutsche Delegationsleitung, die der Bund hat, in das Koordinierungskomitee Rhein einzubringen.

Sonderthemen, die in der DK-Rhein behandelt werden, sind z.B. Fragen der Trinkwassergewinnung. Hierzu gibt es eine regelmäßig tagende Besprechungsgruppe von Fachleuten der Länder und des Bundes mit Sprechern der Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke (ARW). Ein weiteres Sonderthema, das sich aus der starken Nutzung des Rheins als Schifffahrtsstraße ergibt, ist die Entwicklung eines Gesamtentsorgungskonzeptes für die Binnenschifffahrt (GEK). Hierbei geht es um Regelungen für die Entsorgung des Bilgenöles und der Abfälle.




06.03.2012